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Nachweis nach der Grenzzustände

Nachweis nach Grenzzustände wird in der Tab "Pfahl CPT" ausgewählt, einschl. der Eingabe des Abminderungsbeiwerts des Pfahl. Die Pfahlbemessung für den ersten Grenzzustand wird durch der Formel gegeben:

wo:

Fs,d

-

Bemessungsbelastung des Pfahls

γt

-

Abminderungsbeiwert des Pfahlwiderstandes

Fr,d

-

Bemessungstragfähigkeit des Pfahls

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